Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für technische Projektanbahnung.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit mit TechDachs Engineering S.L. bei der Vorbereitung, Strukturierung und Vermittlung technischer Projekte im Sondermaschinenbau und in der Automatisierung.

StandMai 2026
GeltungB2B / Unternehmerkunden
SitzMálaga, Spanien
VergütungNur Pauschalangebot

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen von TechDachs Engineering S.L., Av. Manuel Agustín Heredia 20, 5º2, 29018 Málaga, Spanien, vertreten durch Franziska Arndt Kunze, Geschäftsführerin, im Bereich der technischen Projektanbahnung, Projektvorbereitung, Vorqualifizierung, Erstellung von Vor-Lastenheften, Lieferantenrecherche, Angebotskoordination und technischen Angebotsbewertung.

Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn TechDachs Engineering S.L. ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

Register- und Steuerangaben: Registro Mercantil de Málaga. Registernummer / Tomo / Folio / Hoja werden ergänzt. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird ergänzt.

2. Leistungsgegenstand

TechDachs Engineering S.L. unterstützt Auftraggeber bei der strukturierten Vorbereitung technischer Projekte, insbesondere in den Bereichen Sondermaschinenbau, Automatisierung, Montage-, Prüf-, Handhabungs- und Produktionsprozesse.

Zum Leistungsumfang können insbesondere gehören:

  • technische Erstaufnahme und Analyse von Projektanforderungen,
  • Strukturierung technischer Anforderungen und offener Punkte,
  • Erstellung eines Vor-Lastenhefts oder vergleichbarer Projektunterlagen,
  • Identifikation geeigneter Umsetzungspartner und Lieferanten,
  • Koordination von Anfragen und Angebotsphasen,
  • technische Einordnung und Vergleich eingehender Angebote,
  • Vorbereitung der Übergabe an einen ausgewählten Umsetzungspartner.
Wichtig: TechDachs Engineering S.L. übernimmt keine Projektumsetzung, keine Fertigung, keine Montage, keine Inbetriebnahme und keine technische Ausführungsverantwortung, sofern dies nicht ausdrücklich individuell vereinbart wird.

3. Angebot und Vertragsschluss

Vertragssprache ist Deutsch, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

Angebote von TechDachs Engineering S.L. sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder textförmliche Annahme eines Angebots, durch Unterzeichnung einer Vereinbarung oder durch Beginn der Leistungserbringung nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zustande.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem Projektauftrag oder einer individuellen Vereinbarung.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt TechDachs Engineering S.L. alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, technischen Daten, Zeichnungen, Prozessbeschreibungen, Ansprechpartner und Rahmenbedingungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen verantwortlich. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund unvollständiger, fehlerhafter oder verspäteter Informationen gehen nicht zu Lasten von TechDachs Engineering S.L..

5. Umsetzungspartner und Lieferanten

TechDachs Engineering S.L. kann geeignete Umsetzungspartner, Lieferanten oder Dienstleister vorschlagen. Die finale Auswahl und Beauftragung eines Umsetzungspartners erfolgt durch den Auftraggeber auf eigene Verantwortung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

Ein Vertrag über die technische Umsetzung, Fertigung, Lieferung, Montage oder Inbetriebnahme kommt grundsätzlich direkt zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Umsetzungspartner zustande. TechDachs Engineering S.L. wird hierbei nicht automatisch Vertragspartei dieses Umsetzungsvertrags.

TechDachs Engineering S.L. schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg eines Umsetzungspartners, sondern eine sorgfältige und strukturierte Projektvorbereitung im vereinbarten Leistungsumfang.

6. Vergütung, Preise und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung erfolgt ausschließlich auf Basis eines individuell vereinbarten Pauschalangebots, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. TechDachs Engineering S.L. erhält keine Erfolgsprovision, Vermittlungsprovision oder sonstige erfolgsabhängige Vergütung für die Beauftragung eines Umsetzungspartners, sofern dies nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils anwendbaren gesetzlichen Steuern.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen erfolgen per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto.

Reisekosten, Reisezeiten, Übernachtungskosten oder sonstige projektbezogene Auslagen werden nach vorheriger Abstimmung separat berechnet. Die konkrete Abrechnung erfolgt nach individueller Vereinbarung.

7. Termine und Fristen

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, verspätete Informationen oder externe Dritte entstehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

8. Unterlagen, Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte

Von TechDachs Engineering S.L. erstellte Unterlagen, Konzepte, Vor-Lastenhefte, Analysen, Angebotsvergleiche und sonstige Arbeitsergebnisse dürfen vom Auftraggeber für das konkret beauftragte Projekt genutzt werden.

Eine Weitergabe an Dritte ist zulässig, soweit dies zur Durchführung des jeweiligen Projekts erforderlich ist, insbesondere zur Anfrage oder Beauftragung geeigneter Umsetzungspartner. Eine darüber hinausgehende Nutzung, Veröffentlichung oder Vervielfältigung bedarf der vorherigen Zustimmung von TechDachs Engineering S.L., sofern keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.

Vom Auftraggeber bereitgestellte Unterlagen bleiben Eigentum des Auftraggebers.

9. Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, technische Daten, Geschäftsgeheimnisse, Projektinformationen und sonstige nicht öffentlich bekannte Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.

Die Weitergabe vertraulicher Informationen, technischer Unterlagen oder Projektdaten an potenzielle Umsetzungspartner erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung des Projekts erforderlich ist und der Auftraggeber hierfür zuvor seine Zustimmung erteilt hat. Eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung kann ergänzend vereinbart werden.

10. Haftung

TechDachs Engineering S.L. haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet TechDachs Engineering S.L. der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

TechDachs Engineering S.L. haftet nicht für Leistungen, Angebote, technische Ausführungen, Lieferungen, Termine, Preise oder sonstige Handlungen eigenständig beauftragter Umsetzungspartner, sofern TechDachs Engineering S.L. nicht selbst Vertragspartner der Umsetzungsleistung ist.

11. Laufzeit, Kündigung und Projektabbruch

Die Laufzeit des jeweiligen Auftrags ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung. Sofern keine feste Laufzeit vereinbart wurde, kann der Auftrag von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen in Textform gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits erbrachte Leistungen sind im Fall einer Kündigung anteilig zu vergüten.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt, soweit rechtlich zulässig und nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, das Recht des Königreichs Spanien unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dieses anwendbar wäre.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von TechDachs Engineering S.L. in Málaga, Spanien..

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Hinweis: Diese AGB-Vorlage muss vor Verwendung mit den konkreten Unternehmensdaten, Zahlungsbedingungen, Vergütungsmodell, Gerichtsstand und tatsächlichen Leistungsprozessen abgeglichen werden.